Artenhilfsprogramm für Schwaben 2022-2027 | Fischereiverband
Artenhilfsprogramm für Schwaben 2022-2027
Erläuterungen
04.02.2022

Vorbemerkung
Das AHP ist in der Richtlinie für die Fischereiabgabe enthalten und wurde mit der Neufassung der Richtlinie geändert.
An den Verhandlungen über das AHP war das Landwirtschaftsministerium, das Institut für Fischerei, die Fischereifachberatungen der Bezirke, der Landesfischereiverband Bayern und die Bezirksfischereiverbände beteiligt. Zum Teil gab es bei den Beteiligten sehr unterschiedliche Vorstellungen über die Gestaltung des AHP, die lange nicht zu einem Konsens führten.
Letztlich erarbeitete die Fischereifachberatung Schwabens ein gutes Konzept, das gemeinsam mit dem Fischereiverband Schwaben in die Gremien eingebracht wurde und zu einer grundsätzlichen Annäherung führte. Allerdings sehen wir beim AHP in der finalen Fassung der Richtlinie noch einige Schwierigkeiten und hoffen, diese im Jahr 2022 noch korrigieren zu können.
Nachdem die finale Fassung erst Mitte Dezember 2021 vorlag, konnten wir erst in den letzten Wochen gemeinsam mit der Fachberatung für Fischerei die Fischarten und die Gewässerkulisse (getrennt nach Standard- und Hotspot-Programmen) festlegen. 

Artenhilfsprogramm für Schwaben 2022-2027 - PDF

Änderungen gegenüber dem letzten AHP 2016-2021
Es wird zwischen einem Standard-Programm und einem Hotspot-Programm unterschieden. 
Beim Hotspot-Programm werden für bestimmte, von den Fachberatungen für Fischerei festgelegte Zielfischarten, spezielle herausragende Gewässerstrecken (Hotspots) ausgewählt, die besondere und überregionale Bedeutung für die Wiederansiedelung bzw. Bestandserhaltung der jeweiligen Art haben. Der Fördersatz beträgt hier 75%
Beim Standard-Programm wird durch die Fachberatung für Fischerei, für jede zu besetzende Fischart eine geeignete Gewässerkulisse festgelegt. Der Fördersatz beträgt hier 50%.

Durch die Reduzierung der Fördersätze (von 90% auf 50% bei Nase und Nerfling) sind deutlich höhere Eigenmittel nötig, um die gleiche Menge an Besatzfischen einzusetzen wie im alten AHP. 
Mit der Reduzierung der Fördersätze kehrt man zurück, zu den einheitlichen Fördersätzen in früheren AHPs. Zudem erhofft man sich, dass mehr Fördermittel in Lebensraum verbessernde Maßnahmen fließen.
Es ist festzuhalten, dass man mit der Teilnahme am Programm nur die Hälfte für die Besatzfische zahlt. Auch die Höhe der zur Verfügung stehenden Fördermittel bleibt unverändert.

Eine weitere Änderung ist die Sammlung von Daten zur Erfolgskontrolle, die vom Institut für Fischerei (IFI) durchgeführt wird. Welche Daten von den Teilnehmern jährlich vorzulegen sind, wird noch vom IFI erarbeitet (z.B. Angaben zum AHP-Besatz, durchgeführte Begleitmaßnahmen, Angabe der während des laufenden AHPs in der betreffenden Gewässerstrecke besetzten Arten mit Besatzdatum).
Wir halten diese Datensammlung zum Teil für überzogen und werden diesbezüglich im Jahr 2022 noch Verhandlungen führen.

Teilnahme am AHP 2022-2027
Eine Teilnahme am AHP ist, wie bisher auch, grundsätzlich nur für die gesamte Dauer von 6 Jahren sinnvoll, da das AHP auf eine nachhaltige Wirkung zum Bestandsaufbau gefährdeter Fischarten abzielt. Antragsteller sollten sich also auch für diese Laufzeit an dem AHP beteiligen.

Vereine, Genossenschaften und private Fischereiberechtigte, die am AHP teilnehmen möchten, füllen dieses Formular - PDF aus (anschließend abspeichern) und schicken es am besten per Mail bis zum 18.02.2022 an uns zurück. Sollten Sie diesen Termin nicht einhalten können (wenn z.B. Genossenschaften noch Rücksprache mit den Mitgliedern halten müssen), informieren Sie uns bitte formlos, dass Sie grundsätzlich Interesse an einer Teilnahme haben.

Aufnahme zusätzlicher Gewässerstrecken: Das vorliegende AHP ist mit der Fischereifachberatung intensiv abgestimmt und orientiert sich auch an den Erfahrungen aus dem letzten AHP. Sollten dennoch Gewässerstrecken fehlen, die Sie für den Besatz für geeignet halten, teilen Sie uns dies bitte formlos mit. Wir werden dies dann prüfen und ggf. noch weitere Strecken aufnehmen.

Abwicklung und Organisation
Alle weiteren Informationen zur Abwicklung und Organisation erhalten die Teilnehmer, zusammen mit einer Bestätigung der Teilnahme bis spätestens Ende Februar.

Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen zum AHP zunächst an die Geschäftsstelle des Fischereiverbandes Schwaben. Wir stimmen uns dann intern mit der Fachberatung für Fischerei ab.

Tel. 0821 / 51 56 59

Mail: info@fischereiverband-schwaben.de



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