Auf Einladung des Wasserwirtschaftsamtes (WWA) Kempten fand letzte Woche ein erster Ortstermin zur Erläuterung der Gewässerkulisse für Gewässerrandstreifen (GRS) im Landkreis Unterallgäu statt. An dem Termin nahmen außer Vertretern der Unteren Naturschutzbehörde und des Landschaftspflegeverbandes auch Präsident Hans-Joachim Weirather, Vorstandsmitglied Hubert Schuster, Kreisobmann Manfred Putz und Geschäftsführer Ulrich Krafczyk teil.
Die Mitarbeiter des WWA informierten die Teilnehmer über ihr Vorgehen bei der Erstellung der Randstreifenkulisse, welche Kriterien dafür auschlaggebend sind, ob ein GRS erforderlich ist oder nicht und erläuterten dies an Beispielen (s.u.). Wir erhielten den Eindruck, dass diese Aufgabe vom WWA im Rahmen der Vorgaben sehr korrekt durchgeführt wird. Präsident Weirather hat aber auch deutlich gemacht, dass die aktuelle Kulisse nur ein erster Schritt sein kann und die Vorgaben seitens des Ministeriums noch angepasst werden müssten. Aus Sicht der Fischerei sind alle dauerhaft wasserführenden Gewässer in die Kulisse aufzunehmen. Außerdem ist die aktuelle Bemessung des Randstreifens ausgehend von der Mittelwasserlinie nicht zielführend. Hier fordern wir eine Änderung dahingehend, dass der Randstreifen immer von der Böschungsoberkante bemessen wird.
Von Seiten des Landschaftspflegeverbandes wurde noch darauf hingewiesen, dass es im Unterallgäu mehrere Gewässer mit Bachmuschelvorkommen gibt. Dies war dem WWA offensichtlich nicht bekannt. Die kartierten Gewässer sollen bei der Einstufung der GRS nun berücksichtigt werden.
Wie dieses Beispiel zeigt, ist es hilfreich, wenn auch von Seiten der örtlichen Fischereiberechtigten Informationen zu fischereiökologisch bedeutenden Gewässern an das zuständige WWA gemeldet werden.
Über weitere Informationsveranstaltungen in anderen Landkreisen werden wir die örtlichen Fischereiberechtigen in Kenntnis setzen, wenn wir die Einladungen erhalten.
Zum Thema Gewässerrandstreifen haben wir eine eigene > Info-Seite angelegt.
Randstreifen erforderlich
Dieser Graben hat einen natürlichen Ursprung.
Daher wird er in der künftigen Kulisse so eingestuft, dass hier ein GRS einzuhalten ist.
Randstreifen nicht erforderlich
Dieser Graben ist künstlich angelegt. Hier wird künftig kein GRS erforderlich sein.
Der auf dem Bild rechts vom Graben zu sehende GRS wird wahrscheinlich im Rahmen des KULAP gefördert.