Selbständige Fischereirechte unterliegen der Grundsteuer. Eigentümer von selbständigen Fischereirechten in Bayern müssen daher ebenfalls bis 31.Oktober 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben.
Herr Günther Ruck, 1. Vorsitzender der Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau, hat einen Praxisleitfaden für die Abgabe der Grundsteuererklärung für selbständige Fischereirechte erarbeitet und auf der Homepage der Fischereigenossenschaft Schwäbische Donau veröffentlicht.
Der Praxisleitfaden wurde zwischenzeitlich vom Bayerischen Landesamt für Steuern geprüft und als zutreffend und sehr hilfreich eingestuft.
Hier der Link zum Praxisleitfaden > Hinweise zur Grundsteuererklärung
Herzlichen Dank an Herrn Ruck!
Für die Erarbeitung und die Erlaubnis diesen weiterleiten zu dürfen.