Bedarfsermittlung Nachschulungen Fischereiaufseher | Fischereiverband
Bedarfsermittlung Nachschulungen Fischereiaufseher
Für alle, die noch an einer Nachschulung teilnehmen müssen.
09.06.2022

Nachschulung für bereits im Amt befindliche Fischereiaufseher

Mit Inkrafttreten des neuen Bayerischen Fischereigesetzes zum 1. August 2021 wird die Stellung der Fischereiaufseher (FA) gestärkt. Damit die Fischereiaufseher die notwendigen Kompetenzen für die zusätzlichen Befugnisse erlangen, ist eine entsprechende Fortbildung Voraussetzung.

Beim Fischereiverband Schwaben haben im ersten Halbjahr 2022 bereits 400 FA an einer Nachschulung teilgenommen.

Um nun noch weitere Kurse bedarfsgerecht anzubieten, müssen wir zunächst ermitteln, wie viele FA noch eine Nachschulung benötigen und ob diese an Online-Kursen oder Präsenz-Kursen teilnehmen möchten.

Falls Sie eine Nachschulung benötigen, füllen Sie bitte unbedingt dieses > Formular aus.

Alle Teilnehmer der Umfrage erhalten nach der Sommerpause neue Kurstermine direkt per Mail.
Für Personen, die nicht an der Umfrage teilnehmen, kann kein Kursangebot garantiert werden.


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