Erweitertes Führungszeugnis für die Jugendarbeit
Gesetzliche Regelungen für ehrenamtlich tätige Personene
Aktueller Stand
Derzeit werden auf Landkreisebene Handlungsanweisungen für die Vereine erarbeitet. Sobald diese vorliegen werden wir darüber informieren. Insbesondere müssen zwei Punkte geklärt werden:
- der Personenkreis der das EFZ vorlegen muss
- wem muss das EFZ vorgelegt werden
Unabhängig von der zukünftigen Handlungsanweisung können bereits jetzt für die Jugendleiter und ständigen Betreuer in der Jugendarbeit die EFZ beantragt werden.
Beantragung und Vorlage des Führungszeugnisses
Die Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses erfolgt bei den zuständigen Gemeinden und Städten und ist für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit kostenfrei.
In der Regel sollte die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses beim Vorstand des Vereines erfolgen.
Download - Antrag auf erweitertes Führungszeugnis
Antrag auf Führungszeugnis - kostenbefreit
Umsetzung auf Verbandsebene
Damit wir unsere Jugendveranstaltungen durchführen können, ohne gegen Gesetze zu verstoßen und zum Schutze der uns anvertrauten Jugendlichen bitten wir um Verständnis, dass bei Teilnahmen an Veranstaltungen der Bezirksjugend Jugendleiter und Betreuer dieses erweiterte Führungszeugnis nachweisen müssen.
Bis zum Vorliegen der konkreten Handlungsanweisung gibt es eine Übergangsfrist. Ab 2015 muss bei Anmeldung zu Veranstaltungen der Bezirksjugend, vom Vorstand der teilnehmenden Vereine, die Bestätigung vorliegen, dass das EFZ für alle Jugendleiter und Betreuer vorliegt.
Wir danken allen Jugendleitern, Betreuern und Vorständen für Ihre Mitwirkung bei der Umsetzung der Gesetzeslage und freuen uns auf viele weitere, lehrreiche Stunden in der Jugendarbeit mit Euch.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage der bayerischen Fischerjugend.